Jugendschutzhinweis: Gemäß § 9 Jugendschutzgesetz (JuSchG) dürfen Branntwein, branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden. Andere alkoholische Getränke (z.B. Bier, Wein) dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden.